Technische Details
Breite x Länge | 2 m x 3 m |
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Artikelnr. | 425 3020 |
Produktbeschreibung
Anhängernetz Eckdaten:
- Maschenweite: 45 mm x 45 mm
- Kordelstärke: 6 mm
- Knotenlos
- DEKRA-zertifiziert
- Umlaufende Elastikkordel
- Verstärkter Rand
- UV-beständig
Beim Transport von Fracht im privaten Auto oder Pkw-Anhänger gelten die gleichen Regeln und Pflichten einer ordnungsmäßigen Ladungssicherung wie in der professionellen Logistik. So müssen große Transportgüter stets durch Nieder- oder Direktzurren mit Zurr- und Spanngurten gesichert werden. Loses Stückgut, Schüttgut, Gartenabfälle, Bauschutt sowie kleinteilige Ladung muss zum Zweck der ordnungsgemäßen Ladungssicherung zusätzlich mit einem Abdecknetz oder einer Plane vor dem Herabfallen vom Transporter und Anhänger gesichert werden. Ein Anhängernetz schützt effektiv vor Unfällen im Straßenverkehr, bei denen im schlimmsten Fall andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen können. Die Verwendung von Anhängernetzen beim Transport von losem oder kleinteiligem Frachtgut auf offenen Anhängern ist somit vorgeschrieben in Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, die für den Straßenverkehr Gesetzescharakter haben und sowohl für das private Auto und den Anhänger als auch für den professionellen Gütertransport gelten. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von Ordnungsbehörden mit Bußgeldern sowie mit der Eintragung von Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und bei schweren Schadensfällen sogar mit Haftstrafen geahndet. Schützen Sie daher Ihre Ladung, die Umwelt und andere Verkehrsteilnehmer mit professionellen Sicherungsnetzen für Anhänger und weiterem Zubehör aus unserem Onlineshop.
Bitte beachten:Der § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass jegliche Ladung und Arbeitsgeräte auf dem Ladungsträger (Pkw-Anhänger, Lkw-Auflieger, Container, Mulde, Pritsche, Lkw-Anhänger) so verstaut und gesichert sein müssen, dass sie weder bei plötzlichen Lenkbewegungen, noch bei einer Vollbremsung herunterfallen, verrutschen, verrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei weist Paragraf 22 darauf hin, dass bei der Ladungssicherung die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden müssen. An dieser Stelle verweist das Gesetz auf Regeln und Verordnungen, die der Europäischen Norm DIN-EN 12195-2, in der Richtlinie 2700 Blatt 3.3 des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI) sowie in den Verordnungen der einzelnen Berufsgenossenschaften (BG) enthalten sind.
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